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Verpackungsverordnung

Verkaufsverpackung

Vorgaben für Verkaufs- und Transportverpackung

Verkaufsverpackung beschränkt sich im Gartenbau hauptsächlich auf Töpfe, Aufkleber, Etiketten, Plastiktüten und Einpackfolie. Sie fällt beim Endverbraucher an und wird von diesem durch eine Entsorgung im gelben Sack oder der gelben Tonne dem Recycling wieder zugeführt. Töpfe sind keine Verkaufsverpackung, wenn die Pflanze bis zum Ende ihres Lebenszyklus in dem Topf bleibt, in welchem sie produziert wurde. Die Töpfe der meisten Zimmer-, Ampel- und Kübelpflanzen sind somit nicht meldepflichtig, sehr wohl aber die der meisten Beet- und Balkonpflanzen sowie Stauden. Auch Produkte von Schnittblumenanlieferern, deren Verpackungen beim Endverbraucher anfallen können, z. B. Folien und Tüten, sind entsprechend meldepflichtig.

Lizenzierungspflichtig ist sowohl in der bisherigen Regelung als auch nach dem neuen Verpackungsgesetz der sogenannte "Erstinverkehrbringer"* des Fertigproduktes – dies ist im Normalfall der gartenbauliche Produktionsbetrieb. Als solcher müssen Sie als Anlieferer für die von Ihnen in Verkehr gebrachte Menge an Verkaufsverpackung einen Lizenzierungsvertrag mit einem Recycling-Unternehmen abschließen. Ihre Kosten errechnen sich aus dem Gesamtgewicht der Verpackungen, die Sie in Umlauf bringen. Die Liste der zugelassenen Recycling-Unternehmen finden Sie im Internet.

Neu im Verpackungsgesetz geregelt ist die Vorgabe an die "Erstinverkehrbringer", sich zusätzlich zum Abschluss eines Lizenzierungsvertrages in das sogenannte Zentralregister einzutragen, um so eine Vollständigkeitskontrolle zu ermöglichen. Das Zentralregister finden Sie im Internet, dort gibt es weitere Informationen und Sie können sich direkt für 2019 registrieren.

Wir haben uns bei Lucid registriert, unsere Registrierungsnummer ist: DE3899786248736.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine fehlende Registrierung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und zu hohen Geldstrafen führen kann. * Als "Erstinverkehrbringer" gelten auch Produktionsbetriebe, die außerhalb Deutschlands ihren Sitz haben, z. B. in den Niederlanden, und über Fiori Felici vermarkten. Für diese Betriebe gelten die hier beschriebenen Regelungen gleichermaßen.

Transportverpackung

Transportverpackung fällt bei der Belieferung von verschiedenen Handelsstufen an. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Einwegpaletten für Topfpflanzen. Fiori Felici gibt den Kunden die Möglichkeit, Transportverpackungen gemäß den "Regeln für Gewerbeabfälle bei Fiori Felici" in Straelen zurückzugeben. Die Entsorgung dieser Gewerbeabfälle wird durch Fiori Felici übernommen. Eine Lizensierung dieser Transportverpackungen ist für Sie daher nicht notwendig.

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